Sep 15
  Subjektive meinung von andreas am 15.09.2007 um 18:18 uhr

Gestern war in der Butzbacher Zeitung unter den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Butzbach das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) abgedruckt. Hab mir das mal durchgelesen.

Unter anderem steht da …

§2 Ausnahmen vom Rauchverbot

(3) In Krankenhäusern können aufgrund ärztlicher Entscheidung im Einzelfall Ausnahmen für solche Patientinnnen und Patienten zugelassen werden, bei denen dies aus medizinischen oder sonstigen gewichtigen Gründen geboten erscheint, wenn gewährleistet ist, dass andere Personen durch den Rauch nicht beeinträchtigt werden.

Wie hat man sich das vorzustellen? Sagt da der Chefarzt “So Herr Müller, dann quarzen sie 3 mal täglich immer nach den Mahlzeiten eine. Und achten Sie drauf, dass Sie auch richtig auf Lunge rauchen.”? Und gibt’s die dann im Krankenhauskiosk auf Rezept?

 


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Sep 15
  Subjektive meinung von andreas am 15.09.2007 um 11:07 uhr

Was ist das?

(Klick aufs Bild für die Auflösung)

 


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Sep 15
  Subjektive meinung von andreas am 15.09.2007 um 10:49 uhr


Die Dinger sind immer noch zu billig …

 


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