Sep 16
Subjektive meinung von
andreas am 16.09.2007 um 13:06 uhr
Nette Idee des WWF.
Der letzten Infopost lag ein Key-Boomerang bei. Also so ein Ding, das man an seinen Schlüsselbund macht und das dafür sorgen soll, dass man seine Schüssel – falls man sie mal verlieren sollte – wiederbekommt.

Der ehrliche Finder ruft eine 0800er-Nummer an oder gibt das Ding beim Fundbüro oder (wie Eduard Zimmermann sagen würde) der örtlichen Poilzeidienststelle ab und erhält 15 Euro Finderlohn.
Damit der Schlüssel zugeordnet werden kann, muss man sich einmalig registrieren und die auf dem Schlüssel eingeätzte/eingravierte Nummer bekanntgeben.
Sep 15
Subjektive meinung von
andreas am 15.09.2007 um 18:18 uhr
Gestern war in der Butzbacher Zeitung unter den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Butzbach das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) abgedruckt. Hab mir das mal durchgelesen.
Unter anderem steht da …
§2 Ausnahmen vom Rauchverbot
(3) In Krankenhäusern können aufgrund ärztlicher Entscheidung im Einzelfall Ausnahmen für solche Patientinnnen und Patienten zugelassen werden, bei denen dies aus medizinischen oder sonstigen gewichtigen Gründen geboten erscheint, wenn gewährleistet ist, dass andere Personen durch den Rauch nicht beeinträchtigt werden.
Wie hat man sich das vorzustellen? Sagt da der Chefarzt “So Herr Müller, dann quarzen sie 3 mal täglich immer nach den Mahlzeiten eine. Und achten Sie drauf, dass Sie auch richtig auf Lunge rauchen.”? Und gibt’s die dann im Krankenhauskiosk auf Rezept?
Sep 15
Subjektive meinung von
andreas am 15.09.2007 um 11:07 uhr
Was ist das?

(Klick aufs Bild für die Auflösung)
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