Dec 22

Gestern morgen/mittag noch einen Artikel über Geräte, die hochfrequente Töne aussenden, um Jugendliche von Spielplätzen fernzuhalten, gelesen und abends dann selber eins gesehen bzw gehört (obwohl ich ‘etwas’ älter als 25 bin).

In Butzbach in der Bahnhofspassage. Sieht genauso aus wie das Ding in der Zeitung und hört sich auch so an wie beschrieben. Ein (sehr) unangenehmer hoher Ton, in dessen Nähe man sich nicht gerne länger als wenige Minuten aufhält. Das muss ein Mosquito sein.

War vorhin nochmal da, um zu sehen/hören, ob das Gerät auch tagsüber angeschaltet ist. Die Antwort lautet JA(!). Außerdem musste ich ja das Photo machen.

Hergestellt werden diese Dinger übrigens von einer Firma in der Schweiz. Dort ist der Betrieb dieser Geräte – trotz Bedenken – erlaubt.

(…) Nach Auffassung des Bundesrates ist nicht auszuschliessen, dass der Betrieb dieser Geräte verfassungsmässig garantierte Grundrechte tangiert. Namentlich berührt sein können das Diskriminierungsverbot, die persönliche Freiheit – insbesondere unter dem Aspekt der körperlichen Integrität -, der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit sowie die Versammlungs- und die Meinungsäusserungsfreiheit. (…) Wird das Gerät unsachgemäss verwendet, kann jedoch der Schallpegel im Nahbereich in kurzer Zeit einen bleibenden Hörverlust verursachen. (…) Ein generelles Verbot von Mosquito-Geräten würde aber einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bzw. in die Eigentumsgarantie bedeuten, die ebenfalls zu den Grundrechten gehören. (komplett lesen)

Sehr bedenklich.

Comments are closed.