Dec 08

2 Jahre auf Bewährung. Wenn es nicht so traurig wäre, ich hielte dieses Urteil für einen schlechten Witz.

Weil sie ihre Tochter dem Nachbarn zum sexuellen Missbrauch ausgeliefert hat, ist eine 46-jährige Frau in Limburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Dem Richterspruch zufolge hatte die Mutter von vier Kindern ihre jüngste, damals zehnjährige Tochter 2004 dem Nachbarn zugeführt.

Verstehe ich das jetzt richtig? Eine Mutter(!) stellt ihrem Stecher Freund ihre 10-jährige Tochter zum Geschlechtsverkehr zur Verfügung und kriegt nur 2 Jahre auf Bewährung, d.h. sie geht nicht in den Knast? Oder muss sie doch rein? Selbst dann, fände ich 2 Jahre lächerlich.

Comments are closed.