Jan 02

Na, das war ja klar. Und dass es nur 2 Tage gedauert hat, wundert auch nicht.

Das erste Elternpaar, das (wahrscheinlich) gegen das neue Elterngeld klagen will, hat sich gemeldet. Geburtstermin ihrer Zwillinge : 30. Dezember, 2200 Uhr, also 26 Stunden vor dem Jahreswechsel und somit dem Stichtag, um in den Genuss des Elterngeldes (immerhin 67% des letzten Nettoeinkommens) zu kommen.

Eigentlich hätte ich ja erwartet (und darauf gewettet), dass es ein Lehrerehepaar ist, das als Erstes klagt. Beinahe richtig. Aber ne “Seminarleiterin” ist ja sowas ähnliches. Und der Vater ist Abteilungsleiter bei einem bayrischen Automobilhersteller. Also die haben’s wirklich nötig

Eine 25-jährige, die im Artikel der WELT ebenfalls zitiert wird und die an Silvester um 2055 Uhr Mutter wurde (den Stichtag also nur um etwa 3 Stunden verpasst hat), sieht die Sache von einem anderen Standpunkt aus.

Ich habe mir nur gewünscht, dass mein Kind gesund ist.

Aber sie hatte auch einen coolen Vornamen – Frodewine … 🙂

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