Und wieder gab’s ne Abmahnung in Bloggersdorf. Diesmal hat es das FINGER.ZEIG.net-Blog erwischt.
Sein Vergehen? Er hat keine Brötchen geklaut, sondern die Abbildung eines solchen in seinem Weblog verwendet. Die Inhaberin der Kochbuchseite mit der Brötchenabbildung findet das nicht gut und beauftragt einen Anwalt. Dieser legt den Streitwert des künstlerisch abgebildeten Brötchens auf 6.000 Euro fest und schickt ne entsprechende Abmahnung.
Ok, er hätte das Bild nicht einfach so verwenden dürfen, aber 6.000 Euro für ein Brötchen, bzw für die Abbildung eines solchen? Find ich ja mal “leicht” übertrieben.
Diskutiert wird die Sache unter anderem hier.
Auch wenn Mxxxxxs Kochbuch laut eigenem Bekunden
Mxxxxxs Kochbuch ist nicht böse
Auf den folgenden Seiten (Anm.: Es folgt eine lange Liste mit URLs) sind Bilder aus Mxxxxxs Kochbuch eingebunden. Das verstößt gegen das Urheberrecht und erzeugt bei uns unnötigen Traffic. Falls Ihr eine dieser Seiten kennt und anschreiben möchtet, erspart Ihr dieser Seite die Kosten für eine gebührenpflichtige Abmahnung. Wir können aus Zeitgründen leider nicht alle Seiten selber anschreiben.
nicht böse ist, so fällt doch auf, dass es sich bei den genannten URLs in erster Linie um Adressen bei irgendwelchen Diensten (z.B. MySpace, Kwick) oder Foren und nicht um selbständige Toplevel-Domains handelt. Und wenn doch, dann sind diese im Ausland zu finden.
Meines Erachtens ist das nicht etwa der Ausdruck einer besonderen Menschenfreundlichkeit, sondern die Scheu vor dem zu betreibenden Aufwand (und den eigenen Kosten) diese User bei den jeweiligen Diensten oder ausländischen Behörden ausfindig zu machen um sie anschließend zu verklagen.
Kannte sein Blog vorher nicht, soll mich aber nicht davon abhalten, diese Sache zu verbreiten und öffentlich zu machen. Solidarität unter Bloggern sozusagen.

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