Mar 05

… ist strafbar. Auch im SecondLife.

Das sagt zumindest ein Anwalt, der von der NETZEITUNG.DE zum Thema befragt wurde.

Netzeitung.de: Auf den virtuellen Plattformen gibt es nicht nur menschenähnliche Avatare, sondern auch solche in Tiergestalt. Wenn nun ein menschenähnlicher Avatar Sex mit einer Riesenmaus oder einem zweibeinigen Fuchs hat – wäre das dann Tierpornographie?

Mathé: Die Darstellung sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier ahndet ebenfalls das Strafrecht. Auch unwirkliche Tiergestalten sind da erfasst, sofern sie beim Betrachter als Tiere erkannt werden. Sie dürfen gar nicht verbreitet werden, auch nicht unter Erwachsenen.

Mit was sich Juristen und Gerichte mittlerweile beschäftigen müssen. Und was Reporter für Fragen stellen.

Das Internet ist böse.

(via macnews.forum)

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