
Prospekt eines schwedisches Möbelhauses mit 4 Buchstaben
Grade in WiSo ein Rollervergleich, u.a. mit dem Segway, den Roller, “um den man einmal Städte herum bauen wird”.
Naja, soweit ist es ja noch nicht und wird es – auch wenn ich hier Steve Jobs ungern widersprechen möchte – wohl auch nicht werden. Aber fahren würde ich so ein Ding schonmal gerne.
Segway PT i2 – leider teuer. 6.900 Euro (laut WiSo-Test).
… ist strafbar. Auch im SecondLife.
Das sagt zumindest ein Anwalt, der von der NETZEITUNG.DE zum Thema befragt wurde.
Netzeitung.de: Auf den virtuellen Plattformen gibt es nicht nur menschenähnliche Avatare, sondern auch solche in Tiergestalt. Wenn nun ein menschenähnlicher Avatar Sex mit einer Riesenmaus oder einem zweibeinigen Fuchs hat – wäre das dann Tierpornographie?
Mathé: Die Darstellung sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier ahndet ebenfalls das Strafrecht. Auch unwirkliche Tiergestalten sind da erfasst, sofern sie beim Betrachter als Tiere erkannt werden. Sie dürfen gar nicht verbreitet werden, auch nicht unter Erwachsenen.
Mit was sich Juristen und Gerichte mittlerweile beschäftigen müssen. Und was Reporter für Fragen stellen.
Das Internet ist böse.
(via macnews.forum)

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