Dec 13
  Subjektive meinung von andreas am 13.12.2010 um 20:18 uhr

 
Hatte mir ja gestern vorgenommen, künftig wieder etwas mehr zu bloggen.

Heute geht’s also wieder los. Und was kann es Besseres geben, als gleich noch nützliche(!) Information unter die Leserschaft zu bringen?

Um was geht’s? Die Naturschutzorganisation WWF (World Wide Fund For Nature) hat ein neues Dateiformat entwickelt (oder entwickeln lassen), das wie ein PDF funktioniert, sich aber nicht drucken lässt.

Warum das gut ist, kann sich jeder vorstellen. Zur Veranschaulichung könnt Ihr Euch aber auch das folgende Video anschauen. Schadet jedenfalls nicht.

Gute Idee, wie ich finde. Müsste es aber – wegen der vielen Internetausdrucker in Deutschlands Büros – auch für Windows geben. Die Software gibts bisher leider nur für den Mac. Windows soll aber vor Weihanchten noch kommen.

Und abgesehen vom Umweltaspekt … Manchmal will man einfach nicht, dass ein anderer sein Dokument ausdruckt.

Die Berliner Zeitung hat sich heute übrigens auch mit dem Thema befasst.

So einfach wie es in den FAQs (Die WWF-Software installiert die Funktion „SAVE AS WWF“ im Drucker-Menü. Einfach nach der Installation diese Funktion auswählen, schon wird das Dokument im WWF-Format abgespeichert.) steht, war es aber leider nicht.
Man muss schon etwas mehr, nämlich folgendes tun.

Ablage -> Drucken -> PDF -> Menü bearbeiten -> + -> vorher installiertes Programm (SAVE AS WWF) auswählen

Ab dann erscheint es im [Drucken]-Dialog. Und alles wird gut.

(via fontblog)

 

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kommentare : Comments Off on SAVE AS WWF, SAVE A TREE

 

Nov 30
  Subjektive meinung von andreas am 30.11.2010 um 23:23 uhr
Unseren netzpolitischen Blindfischen gewidmet: Kennzeichnung ... on Twitpic
 


kommentare : Comments Off on Für die Vakuumhirne

 

Oct 19
  Subjektive meinung von andreas am 19.10.2010 um 22:28 uhr

Das folgende Mail, das mich heute auf meinem Firmen-Account erreicht hat, ist offensichtlich ein Fake.

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: xxx.xxx.xxx.xxx

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen-

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Links habe ich entfernt. IP-Adresse habe ich verfremdet.

Da ich illegal Musikstücke weder hoch- noch runterlade, – und von meinem Firmen-Account gleich gar nicht – habe ich natürlich ein reines Gewissen. Aber beim ersten Lesen kriegt man doch erst mal einen Schrecken.

Über Rechtsanwalt Giese kann ich nix sagen. Über Videorama auch nix. Beide haben mit der Sache aber wohl nix zu tun. Abmahnungen kommen aber nicht per eMail. Forderungen werden über Ukash weder eingezogen noch angefordert. Und Rechtschreibfehler sind in solchen Schreiben für gewöhnlich auch nicht drin.

Also … Wer auch sowas bekommen hat: Don’t Panic. Einfach entsorgen.

Und hier noch ein paar weiterführende Links …

Frankfurter Rundschau
recht-gehabt.de

 


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