Geht’s noch?
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) möchte wieder mal die persönliche Freiheit seiner Bürger einschränken (und Gamer in den Knast schicken). Es geht um den Paragraphen 131 (Gewaltdarstellung) des Strafgesetzbuches (StGB).
„Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, (…) herstellt, bezieht, liefert (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.“
Sein Ministeriumssprecher Riedl spricht sich allerdings für Unterschiede im Strafmaß aus.
“Wer gewerbsmäßig die übelsten Killerspiele auf den Markt bringt, wird sicherlich anders bestraft werden, als jemand, der so ein Spiel von einem Freund ausgeliehen hat.”
Na das macht ja Hoffnung …
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