Apr 12
  Subjektive meinung von andreas am 12.04.2011 um 21:46 uhr

Wieder mal ein Zusteller, der keinen Bock hatte …

Wieder mal eine Beschwerdemail an die Deutsche Post – auf die die übliche Antwort folgte …

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir verstehen gut, dass Sie sich ärgern, weil unser Zusteller Ihre Sendung nicht korrekt ausgeliefert hat. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, die Sie deswegen in Kauf nehmen mussten.

Eines unserer Ziele ist es, das Vertrauen unserer Kunden durch qualitativ gute Arbeit immer wieder zu rechtfertigen. Dazu gehört auch, dass wir Sendungen zuverlässig und korrekt bei den Empfängern ausliefern. Dies ist uns in Ihrem Fall nicht gelungen. Aus diesem Grund haben wir die Leitung der Zustellabteilung in Gießen darauf hingewiesen, alles zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Briefe künftig wieder zu Ihrer Zufriedenheit zugestellt werden.

Wir sind sicher: Durch interne Maßnahmen werden wir es schaffen, auch Sie wieder von der Qualität unserer Briefzustellung zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen


Bettina Bozic
Kundenservice BRIEF

Hoffe, diese “internen Maßnahmen” bestehen in einem ordentlichen Einlauf für diesen Deppen.

Auf meine Rückfrage, wer denn eigentlich haftet, wenn so ein Päckchen wegkommt, dann diese Mail hier …

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Mit dem DHL PAKET können Sie Waren und Geschenke mit bis zu 31,5 kg Gewicht innerhalb Deutschlands versenden. Das DHL Paket beinhaltet eine Haftung von 500,00 € sowie die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.

Bei dem kostengünstigen Produkt Päckchen handelt es sich – im Vergleich zu einem Paket – um eine Versandart, bei der weder Einlieferung, Beförderung noch Auslieferung dokumentiert werden. Deshalb ist beim Päckchen laut unseren AGB die Haftung für Verlust, Beschädigung etc. ausgeschlossen. Sollte ein Päckchen einmal nicht ankommen, kann der Absender uns selbstverständlich per Internet unter http://www.dhl.de/de/paket/kundenservice/online-services/nachforschungsauftrag.html oder in einer unserer Filialen einen Nachforschungsauftrag erteilen.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Produkte in der zum Zeitpunkt der Einlieferung gültigen Fassung.

Sollten Sie noch Fragen haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail. Bitte belassen Sie zur besseren Zuordnung Ihrer Anfrage den bisherigen Schriftverkehr in der Mail. Herzlichen Dank!

Unsere Kundenberater stehen Ihnen aber auch unter der unten aufgeführten Serviceline gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Nowack
Kundenservice
DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG

Nur weil ein unmotivierter Zusteller Pakete vor der Haustür ablegt, muss man jetzt alles als Paket und versichert verschicken?

Auf meine entsprechende Nachfrage …

Das heisst also, wenn das Päckchen geklaut wird, weil der Zusteller keinen Bock hatte, hat der Kunde Pech gehabt?

… gabs dann leider keine Antwort mehr … Arschgeigen!

 


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Apr 08
  Subjektive meinung von andreas am 8.04.2011 um 12:25 uhr

Wir erinnern uns … Beim letzten Heimspiel des FC St Pauli (gegen Schalke 04) wurde ein Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher getroffen und ging zu Boden. Das Spiel wurde beim Stand von 2:0 für Schalke abgebrochen.

Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des Becherwurfs eines Anhängers mit einem Spiel ohne Zuschauer bestraft.

Dieses Urteil ist absolut lächerlich und überzogen. Was kann denn der Verein dazu? Der Typ hat ja nicht mit einem ins Stadion geschmuggelten Feuerwerkskörper auf den Assi geschossen, sondern einen – im Stadion verkauften – Plastikbecher geworfen.

Hier den Verein zu bestrafen, finde ich absolut skandalös. Ich glaube auch nicht, dass ein anderer etablierter Verein – als Beispiel seien hier nur mal der FC Bayern, Borussia Dortmund oder die Werksvereine in Wolfsburg und Lerverkusen genannt – so bestraft worden wäre.

“Die Verursachung eines Spielabbruchs stellt einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb dar und kann nur mit einer konsequenten Sanktion geahndet werden. Die Sanktion ist auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten erforderlich und soll künftigen Rechtsverletzungen vorbeugen.”

Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz

Das soll also die Begründung sein? Bullshit. Was soll der Verein machen? Feuerzeuge verbieten? Kleingeld verbieten? Den Bierverkauf im Stadion einstellen? Den Wasserverkauf im Stadion einstellen? Der Caterer wird sich freuen.

Müssen jetzt in allen Stadion der Republik rund ums Spielfeld Netze gespannt werden? Na super …

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, ich glaube aber nicht, dass sich da noch was ändern wird. Schade.

Den Typen bestrafen, der den Becher geworfen hat. Das wäre die einzige und richtige Entscheidung gewesen. St Pauli wird zwar jetzt zivilrechtliche Schritte gegen den ‘Fan’ einleiten und ihn auf Schadensersatz verklagen. (Oder haben sie das schon getan? Weiss nicht.) Wenn er nicht grade Millionär ist, wird da allerdings auch nicht viel rauskommen.

Der Verein wurde bestraft. Ein Exempel wurde statuiert. Eine Lösung ist das allerdings nicht.

Fußballmafia DFB.

 


 

Mar 30
  Subjektive meinung von andreas am 30.03.2011 um 20:09 uhr

Während Japan versucht, nach dem verheerenden Erdbeben und Tsunami vom 11. März zur Normalität zurückzukehren, reagieren Musik-Superstars aus aller Welt mit diesem Benefizalbum auf die Tragödie. Superstars wie Lady GaGa, Katy Perry, Bruno Mars, Adele und viele andere tragen für dieses Benefizalbum ihre größten Hits zusammen. Für jeden Download des Albums auf dieser Seite gehen 7,04 Euro an das Japanische Rote Kreuz, inklusive mindestens 100% des iTunes Anteils.

Hey Leute, 38 Titel für 9,99 Euro. Das ist doch nicht zuviel.

 


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